2024 - 2025 Suchtpräventive Angebote
für Fachkräfte und Eltern

Informationen zu Cannabisanbauvereinigungen (Cannabis Social Clubs)

Ab 01. Juli 2024 werden nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) Anbauvereinigungen erlaubt. Deren Mitglieder bauen gemeinschaftlich Cannabis an und dürfen 25 Gramm pro Tag bzw. maximal 50 Gramm pro Monat erhalten. Sie dürfen angebautes Cannabis weder an Jugendliche noch an Nichtmitglieder weitergeben oder verkaufen. Anbauvereinigungen dürfen keine Werbung machen und müssen bestimmte Abstände zu Kindergärten, Schulen und anderen Jugendeinrichtungen einhalten.

Schulung zur Suchtprävention für Anbauvereinigungen nach § 23 (4) KCanG
Anbauvereinigungen sind nach § 23 (4) KCanG verpflichtet, geschulte Präventionsbeauftragte zu benennen.
Seit Anfang August liegt ein Mustercurriculum zur Durchführung der Schulungen vor.  Die Umsetzung erfolgt in den Bundesländern entsprechend der unterschiedlichen Strukturen. In NRW regelt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales das weitere Vorgehen. Wir erwarten vom Land NRW weiterführende Informationen, wie die Schulungen auf Landesebene umgesetzt werden sollen.

Unter www.mags.nrw/fragen-und-antworten-zu-anbauvereinigungen hat das Ministerium für Arbeit und Gesundheit des Landes NRW eine FAQ-Seite für Anbauvereinigungen zusammengestellt.

Sollten Sie als Anbauvereinigung Interesse an einer Schulung haben, senden Sie uns gerne Ihre Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummer) an r.wischnewski(a)drogenhilfe.koeln. Wir informieren Sie dann, sobald wir neue Informationen haben und wissen, wann und zu welchen Rahmenbedingungen wir die Schulungen anbieten werden.

Kooperation mit Suchtberatungsstellen § 23 (5) KCanG
Anbauvereinigungen sollen nach § 23 (5) KCanG mit Suchtberatungsstellen vor Ort in der Weise kooperieren, dass Mitgliedern mit einem riskanten Konsumverhalten oder einer bereits bestehenden Abhängigkeit ein Zugang zum Suchthilfesystem ermöglicht wird.
Diesbezüglich freuen wir uns, wenn Sie als Anbauvereinigung Ihre Mitglieder:innen auf unsere Beratungsangebote hinweisen und bei Problemen, die in Zusammenhang mit dem Konsum von Cannabis stehen, an uns vermitteln.

Aufgrund der noch nicht klar geregelten Umsetzung des KCanG bzgl. der Genehmigungen von Anbauvereinigungen hinsichtlich des § 23 (4), (5) und (6) KCanG, bitten wir jedoch vorerst davon abzusehen,  uns in diesem Zuge ohne vorherige Absprache als „Kooperationspartner“ zu benennen. Melden Sie sich gerne mit Ihren Fragen bei uns.

Ansprechpartner für Anbauvereinigungen:
Ralf Wischnewski
02233/994418
r.wischnewski(a)drogenhilfe.koeln

Weiterführende Links für Anbauvereinigungen

Informationen der für die Genehmigung von Anbauvereinigungen zuständigen Bezirksregierung Köln:
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/fragen-und-antworten-zu-anbauvereinigungen-nach-dem-kcang

Informationen für  Anbauvereinigungen auf der Internetseite der BzGA:
https://www.infos-cannabis.de  (bitte bis zur Überschrift „Informationen für Anbauvereinigungen“ srollen)
Dort finden Anbauvereinigungen auch einen Leitfaden für die Erstellung eines Jugend- und Gesundheitskonzeptes sowie ein Infoblatt zur Weitergabe an Mitglieder von Cannabis Anbauvereinigungen

FAQ-Seite für Anbauvereinigungen des Ministerium für Arbeit und Gesundheit des Landes NRW:
www.mags.nrw/fragen-und-antworten-zu-anbauvereinigungen

Aktuelle Informationen zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens und Inhalten des Cannabisgesetzes:
www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz

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Weitere Informationen der Drogenhilfe Köln zu Cannabis

Unter https://www.drogenhilfe.koeln/projekte_konzepte/cannabis/ finden Sie unsere Plakatkampagne und weitere Informationen zu Cannabis!